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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1106/12 EFG 2013 S. 1675 Nr. 20

Gesetze: GewStG § 3 Nummer 20 Buchst. b) GewStG § 9 Nummer 1 Satz 5 Nr. 1AO § 67 Abs. 2EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG § 15 Abs. 3 Nummer 2

Keine Gewerbesteuerbefreiung für originär gewerblich tätige Besitzgesellschaft

Leitsatz

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Besitzgesellschaft nicht gemäß § 3 Nr. 20 GewStG zu befreien, wenn sie neben ihrer Eigenschaft als Besitzgesellschaft selbst originär gewerblich tätig ist (durch die Ausübung der Geschäftsführung durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 3
DStRE 2014 S. 355 Nr. 6
EFG 2013 S. 1675 Nr. 20
EStB 2014 S. 70 Nr. 2
Ubg 2014 S. 272 Nr. 4
AAAAE-42592

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.04.2013 - 2 K 1106/12

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