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IWB 15/2002

Kroatien; | neue Gesetze über die Kranken- und Rentenversicherung

Seit dem gelten neue Beitragssätze für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung (GBl Nr. 114/2001). Für die Krankenversicherung beträgt der allgemeine Arbeitnehmeranteil 9 % und der Arbeitgeberanteil 7 % des Bruttolohns. Landwirte zahlen einen Krankenversicherungsbeitrag von 11 % ihres Bruttoeinkommens. Der vom Arbeitgeber zu entrichtende gesetzliche Beitrag für die Unfall- und Berufskrankheitsversicherung beträgt 0,47 % des Bruttolohnvolumens. Der allgemeine Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung beläuft sich auf 10,75 % und der Arbeitgeberanteil auf 8,85 % des Bruttolohns. Für Invaliden sowie Teilnehmer des sog. Heimatkrieges gelten bestimmte Beitragsvergünstigungen.

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