Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 39a Rücknahme von Entscheidungen

Stefan Ruppert (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Die Vorschrift ist im Zuge des 7. StBÄndG 00 neu in das Gesetz eingefügt worden, um der erfolgten Zuständigkeitsaufteilung bei Steuerberaterprüfung und -bestellung zwischen den obersten Landesfinanzbehörden einerseits und den Steuerberaterkammern andererseits gerecht zu werden, insbesondere die sachlich gebotene gegenseitige Information sicherzustellen. Ein Bedürfnis nach Informationsaustausch besteht erst Recht, nachdem durch das 8. StBÄndG 08 die Zuständigkeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkam­mern übertragen wurde. Die Regelungen sind z.T. wörtlich § 130 AO bzw. § 48 VwVfG nachgebildet. Der materielle Gehalt der Vorschrift ist also nicht neu, zumal ähnliche Bestimmungen ohnehin im Gesetz enthalten waren (vgl. §§ 40 Abs. 3 Nr. 1 a. F., 46 Abs. 1 a. F. sowie § 9 DVStB, jeweils aufgehoben durch das 7. StBÄndG 00) oder noch enthalten sind (§ 164a, Verweis auf die AO). Neu ist jedoch, dass rechtskräftige Entscheidungen der Steuerberaterkammer bzw. der obersten Landesfinanzbehörde i. S. v. § 39a Abs. 1 unmittelbar zum Erlöschen der Bestellung als Steuerberater...

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