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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 83/11

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 2, ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Vermächtnisnehmer als Steuerschuldner

Leitsatz

1. Der Vermächtnisnehmer ist als Erwerber Schuldner der Erbschaftsteuer.

2. Eine zivilrechtliche Übernahme oder anderweitige Auferlegung der Steuer lässt die Steuerschuldnerschaft des Vermächtnisnehmers unberührt und erhöht die Bemessungsgrundlage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 476 Nr. 8
Ubg 2012 S. 357 Nr. 5
SAAAD-98091

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.09.2011 - 3 K 83/11

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