NWB Nr. 51 vom Seite 4289

„Riestern Sie und Ihre Mandanten schon?”

Susanne Stillers | Stellv. verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Grenzen und Nichtbeanstandungsregelungen

Riestern Sie und Ihre Mandanten schon? – Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldete in seinem Newsletter v. , dass bei der Riester-Rente die 15-Millionen-Grenze fast erreicht ist. Auch im dritten Quartal habe die Nachfrage nach staatlich geförderter Altersvorsorge weiter angehalten. „Gut 10 Millionen Verträge basieren auf Versicherungen, Investmentfonds kommen auf knapp 3 Millionen, Banksparpläne und Wohn-Riester auf jeweils gut 700.000 Verträge”, meldete das Handelsblatt am auf S. 38. Allerdings mehren sich auch kritische Stimmen. Schlechte Rendite, hohe Gebühren, intransparente Kalkulationsgrundlagen: Für die ersten zehn Jahre der Riester-Rente zieht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) eine enttäuschende Bilanz. Ein großes Problem sei etwa in der Kalkulation mit hohen Lebenserwartungen zu sehen. Die Kalkulation mit unterschiedlichen Lebenserwartungen könne die Renditeleistung stark beeinträchtigen. Dass der Staat für Vorsorgeprodukte, die er fördert, keine allgemein verbindlichen Kalkulationsgrundlagen vorgibt, sei so nicht nachzuvollziehen. Angesichts der Mängel im System der Riester-Rente fordert das DIW Berlin grundlegende Strukturreformen. Die Kritik des DIW trifft in dieser Allgemeinheit sicherlich nicht zu. So bleibt die Studie z. B. die Antwort schuldig, was denn die „lukrativere Anlageform” für den Anleger mit dem gleichen Grad der Altersvorsorgesicherheit sein soll. Wie dem auch sei, wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat bzw. Mandanten mit Riester-Verträgen betreut, sollte die Grundzüge der Riester-Förderung und die Änderungen ab dem kommenden Jahr durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz kennen, die Myßen/Fischer in dieser (S. 4304) und der nächsten Ausgabe ausführlich darstellen.

Von Grenzen handeln zwei weitere Beiträge. Ziesecke/Tüzel fragen vor dem Hintergrund, dass Projektentsendungen häufig länger als drei Monate dauern, auf S. 4322, ob die Pauschalierung von Verpflegungsmehraufwendungen gem. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist möglich ist. Huschens greift auf S. 4326 das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf, mit dem die bis  geltende höhere Umsatzgrenze von 500.000 € für die Ist-Versteuerung mit Wirkung v. dauerhaft festgeschrieben wurde. Im Beitrag von Hättich/Renz auf S. 4346 geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure und hier insbesondere um die bis zum gewährte Steuerfreiheit für Anschlussbehandlungen. Die Nichtbeanstandungsregelungen der Länder verwenden hier unterschiedliche Formulierungen. Es stellt sich daher die Frage, ob es ausreicht, wenn die Behandlung im Nachgang einer ärztlichen Diagnose erfolgt ist oder ob sie im Anschluss an eine ärztlich verordnete Behandlung erfolgen muss.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 4289
NWB XAAAD-98007