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NWB Nr. 40 vom Seite 3383

Die Ehegatteninnengesellschaft

Risiken und Chancen außerhalb des Güterrechts

Dr. Johannes R. Nebe

Bei Beendigung einer Ehe können sich insbesondere bei Unternehmer-Ehegatten hinsichtlich des Vermögens, dessen Wertveränderungen und einer etwaigen Partizipation des früheren Ehegatten weitreichende Folgen ergeben. Diese können nicht nur im ehelichen Güterrecht liegen. Der Abschluss eines Ehevertrags ist gerade für Unternehmer i. d. R. empfehlenswert. Bei den dabei notwendigen Überlegungen sollten aber nicht nur güterrechtliche Fragen berücksichtigt, sondern insbesondere auch geprüft werden, ob möglicherweise ein Fall einer Ehegatteninnengesellschaft gegeben sein kann und welche Risiken, Chancen und Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben. Denn die Ehegatteninnengesellschaft steht neben dem ehelichen Güterrecht und kann sowohl zivil- als auch steuerrechtliche Folgen haben. Der folgende Beitrag weist auf einige wesentliche Gesichtspunkte der Ehegatteninnengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Fragestellungen für die steuerberatenden Berufe hin.

I. Das eheliche Güterrecht

[i]Im BGB sind drei Güterstände geregeltDie allgemeinen Grundlagen der vermögensrechtlichen Auswirkungen für den Fall der Beendigung der Ehe oder den Wechsel des Güterstands während der Ehe sind im ehelichen Güt...

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