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NWB direkt Nr. 30 vom Seite 822

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Katja Gragert

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-87132 Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) hat es in den letzten Monaten eine Reihe von Veränderungen gegeben. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen und Änderungen in der Rechtsprechung.

Eine ausführliche Fassung finden Sie in

EDV-Berater: [i]Auch ohne Ingenieurstudium Einstufung als Freiberufler EDV-Berater können entweder selbständig (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Vergleichbarkeit der Tätigkeit mit der eines Ingenieurs) oder gewerblich tätig sein. Nach der kürzlich geänderten Auffassung des BFH (siehe z. B. , BStBl 2010 II S. 404) umfasst die Tätigkeit von Ingenieuren auf dem Gebiet der EDV und der Informationstechnik nicht nur die Entwicklung und Konstruktion von Hard- und Software, sondern z. B. auch die Entwicklung von Betriebssystemen und ihre Anpassung an die Bedürfnisse des Kunden. Durch diese neue Auffassung wird es für EDV-Berater, die nicht über ein Ingenieurstudium verfügen, deutlich einfacher, als Freiberufler eingestuft zu werden.

Berufsbetreuer/Verfahrenspfleger: [i]Ausübung einer sonstigen selbständigen Tätigkeit Mit Urteilen v. - VIII R 10/09 (BStBl 2010 II S. 906) und VIII R 14/09 (BStBl 2010 II S. 909) hat der BFH – abweichend von seiner bisherigen langjährigen Rechtsprechung – e...

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