Fallsammlung Körperschaftsteuer
8. Aufl. 2011
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Abschnitt 3: Steuerbefreiungen (§§ 5, 6 und 13 KStG)
Fall 18 – Steuerbefreiungen
Sachverhalte:
Bei den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen handelt es sich um Steuersubjekte i. S. d. § 1 KStG.
Die rechtsfähige Unterstützungskasse Auxilium gewährt Arbeitnehmern, früheren Arbeitnehmern und deren Angehörigen Leistungen als Sterbegeld, Witwengeld und Waisengeld. Die Leistungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch auf diese Leistungen.
Die rechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtung Bajuwaria gewährt Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst in Bayern, früheren Arbeitnehmern und deren Angehörigen Leistungen als Pension, Witwengeld und Waisengeld. Die Leistungsempfänger haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen.
Bauernverein Celle
Grundbesitzerverein Daun
Lohnsteuerhilfeverein Eifel
Marketing-Club Frankenthal
Golf-Club Green mit einer Aufnahmegebühr je Mitglied in Höhe von 2 000 € und mit einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1 500 € je Mitglied und Jahr
Beschäftigungsgesellschaft Hof
Schulmensaverein Inzell
Abmahnverein zur Förderung der Interessen der Einzelhändler Jülich
Vermietungsgenossenschaft Koblenz
Winzergenossens...