Stehen die Art. 63 und 65 AEUV (früher Art. 56 und 58 EG-Vertrag) Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie den Art. 46 Abs. 1, 96 Abs. 2 und 3, 14 Abs. 3 und 89 des CIRC (Codigo do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas - Körperschaftsteuergesetz) entgegen, die es im Rahmen der Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne - obwohl sie die Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom beachten - Anteile haltenden Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht ermöglichen, an der Quelle einbehaltene Steuern unter denselben Umständen erstattet zu bekommen wie Anteile haltende Unternehmen mit Sitz in Portugal, da sie hierfür eine längere Mindestdauer der Beteiligung und eine höhere Mindestbeteiligung vorschreiben und so die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung verzögern oder verhindern?
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