StuB Nr. 9 vom Seite 1

BilMoG: Abzinsung sonstiger Rückstellungen

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Die Bewertung von Rückstellungen ist mit dem BilMoG neu geregelt worden: Ausgangspunkt der Bewertung ist nunmehr der Erfüllungsbetrag, wonach künftige Preis- und Kostenverhältnisse zu berücksichtigen sind. Es kommt für die Handelsbilanz also nicht mehr – wie nach ständiger BFH-Rechtsprechung oft auch handelsrechtlich angewandt und nun in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG nur für die Steuerbilanz kodifiziert – auf die Verhältnisse des Bilanzstichtags an. Darüber hinaus sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Nach altem Recht kam eine Abzinsung von Rückstellungen nur in Betracht, soweit die ihnen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthielten. Der Beitrag von Theile/Stahnke/Nagafi behandelt ab S. 323 folgende Fragen:

  • Was bedeutet „Restlaufzeit” bei einer Rückstellungsart, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Anspruch genommen wird?

  • Ist bei – geschätzt – unterjährigen Inanspruchnahmen „genau” abzuzinsen?

  • Können auch Rückstellungen mit Laufzeiten kleiner als ein Jahr abgezinst werden?

  • Ist beim erstmaligen Ansatz einer Rückstellung zum Barwert ein Zinsertrag zu erfassen?

  • Wie ist die Berechnung bei Schätzungsänderungen über den Erfüllungsbetrag durchzuführen?

  • Welche Besonderheiten ergeben sich bei Schätzungsänderungen und Laufzeitänderungen im Zusammenhang mit Ansammlungsrückstellungen?

Offenlegung von Forderungsverkäufen

Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise führten zu einer restriktiveren Kreditvergabepolitik der Banken. Alternative Finanzierungsformen haben deshalb in den letzten Jahren weiter an Bedeutung gewonnen. Das Factoring eignet sich vor allem für mittelständische Unternehmen als Finanzierungsalternative zum klassischen Bankkredit. Gleichzeitig wurden aber die Angabenpflichten zu off-balance-Geschäften im Zuge des BilMoG erweitert und damit die bilanzpolitischen Potenziale solcher Geschäfte weiter eingeschränkt. Ziel des Beitrags von Klein/ Eisenschink ab S. 334 ist es daher, die bilanzielle Abbildung von Forderungsverkäufen im handelsrechtlichen Jahresabschluss anhand einer Fallstudie mit unterschiedlichen Vertragsvereinbarungen darzustellen. Des Weiteren wird untersucht, welche bilanzpolitischen Möglichkeiten sich für mittelständische Kapitalgesellschaften künftig noch ergeben.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 9/2011 Seite 1
NWB JAAAD-82266