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AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig; „Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe”
Den beigefügten Abdruck einer neuen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe” übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Nr. 515 10 des Systematischen Verzeichnisses der Wirtschaftszweige
AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe
- Allgemeine Vorbemerkungen - Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige”, und zwar - zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, - zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, - zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, - zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4. 
- Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig - … … 
- Tabellenschluß - Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind. - Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige: - 515 10 Luftfahrt - 515 90 Mit der Luftfahrt verbundene Tätigkeiten (Flugplätze) - 751 71 Flugschulen 
Tabelle in neuem Fenster öffnen
| Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungs- dauer (ND) i. J. | Linearer AfA-Satz v. H. | Bemerkungen | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
| 1 | GEBÄUDE | ||||||
| 1.1 | Abfertigungsgebäude
				  (Terminal) | 40 | 2,5 | ||||
| 1.2 | Borddienstgebäude | 40 | 2,5 | ||||
| 1.3 | Kontrollturm | 25 | 4 | ||||
| 1.4 | Flugmeßgebäude
				  (ASR-Turm) | 25 | 4 | ||||
| 1.5 | Simulatorgebäude
				  für Un... | ||||||