Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge an Schweizer Pensionskasse
Steuerbarkeit der von Schweizer Pensionskasse gezahlten Austrittsleistung und Zinsen
Leitsatz
1. Erbringt ein Schweizer Arbeitgeber nach gesetzlichen Vorschriften der Schweiz obligatorische Leistungen für einen in Deutschland
ansässigen Grenzgänger an eine Schweizer Pensionskasse, unterliegen die Beiträge als Arbeitslohn der inländischen Besteuerung.
Der Arbeitslohn ist insoweit als Zukunftssicherungsleistung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.
2. Versichern die Beiträge an die Schweizer Pensionskasse den über den koordinierten Lohn hinausgehenden Lohn, kommt eine
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 S. 4 EStG in Betracht.
3. Arbeitslohn und keine Pauschalzuweisung liegt vor, wenn der Schweizer Arbeitgeber jährlich der Höhe nach schwankende Zuwendugen
aus seinem Reingewin in die Schweizer Pensionskasse einbezahlt, die nach gleichen Teilen auf die Arbeitnehmer verteilt werden
und einen unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die Versorgungseinrichtung begründen.
4. Die dem Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Pensionskasse ausbezahlte Austrittsleistung
ist nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren, so dass eine Besteuerung nach Art. 21 DBA-Schweiz ausscheidet.
5. Die in der Austrittsleistung der Schweizer Pensionkasse enthaltenen Zinsen sind nicht nach Art. 11 DBA-Schweiz der inländischen
Besteuerung zu unterwerfen. Sie unterliegen nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 605 Nr. 10 EFG 2011 S. 461 Nr. 5 OAAAD-47242
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.09.2009 - 3 K 14/07
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