Verwirkung des Rechts auf nachträglichen Erlass eines Gewerbesteuermessbetrags-Bescheids für die Tätigkeit als berufsmäßiger
Betreuer aufgrund langjähriger Feststellung „selbständiger Einkünfte” in den Gewinnfeststellungsbescheiden
Leitsatz
Hat das Betriebsstätten-Finanzamt die Einkünfte einer selbstständigen berufsmäßigen Betreuerin auch noch nach Veröffentlichung
des BFH-Urteils IV R 26/03 vom jahrelang in den Bescheiden über die gesonderte Feststellung des Gewinns unzutreffend
nicht als gewerblich behandelt, sondern jeweils der Einkunftsart „selbstständige Arbeit” zugeordnet und den Feststellungsbescheid
für ein zeitlich vor der Urteils-Veröffentlichung liegendes Wirtschaftsjahr, der vorläufig nach § 165 AO hinsichtlich der
Einkunftsart ergangen war, mehrere Jahre nach Veröffentlichung des BFH-Urteils unter Beibehaltung der Einkunftsart „selbstständige
Arbeit” für endgültig erklärt, so hat das Finanzamt hiermit einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand zugunsten der Betreuerin
geschaffen und das Recht auf nachträglichen Erlass eines Gewerbesteuermessbetragsbescheids für ein vor der Veröffentlichung
des BFH-Urteils liegendes Wirtschaftsjahr verwirkt.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1147 Nr. 14 DAAAD-39834
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Sächsisches FG, Urteil v. 28.10.2009 - 8 K 1087/09
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