Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)

Hinweis: R 85a ErbStR; H 85a ErbStH.

Literatur: Steiger, Die erbschaftsteuerliche Behandlung mehrfachen Vermögensanfalls, DVR 1984, 147, 162.

1. Allgemeines

1Die durch das JStG 1997 teilweise neu gefasste Vorschrift soll auch nach dem ErbStRG – wie bisher – den mehrmaligen Erwerb desselben Vermögens innerhalb von zehn Jahren von dem begünstigten Erwerberkreis steuerlich entlasten. Der auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuerbetrag ermäßigt sich – vorbehaltlich eines Höchstbetrags – nach der im Gesetz enthaltenen Tabelle in acht Stufen – je nach dem zeitlichen Abstand der Erwerbe – von 10 % auf maximal 50 %. Dadurch soll eine zu starke Belastung des Familienvermögens durch kurzfristige Vermögensübergänge vermieden werden.

2Die durch das JStG 1997 eingeführte Begrenzung auf Personen der Steuerklasse I in § 27 Abs. 1 ErbStG stellt eine redaktionelle Folgeänderung aus der Zusammenfassung der alten Steuerklassen I und II dar.  § 27 Abs. 2 Satz 2 und 3 ErbStG a. F., nach der die Freibeträge beim Erst- und Zweiterwerb zu berücksichtigen waren, ist aus Gründen der Steuervereinfachung und zur einfacheren Handhabung der Vorschrift ersatzlos gestrichen worden. Die Ermäßigungshöchstgrenze ist beibehalten worden.

In welchem Umfang nach 

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