Berücksichtigung von Umsatzsteuererstattungen als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG
Leitsatz
Umsatzsteuererstattungen für zurückliegende Jahre sowie die darauf entfallenden Erstattungszinsen, die aus der Entscheidung
des EuGH zur Steuerfreiheit von Umsätzen aus Geldspielerlösen resultieren, sind nicht als tarifbegünstigte außerordentliche
Einkünfte aus der Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zu behandeln.
§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist bei Gewinneinkünften bilanzierender Stpfl. grundsätzlich nicht anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 157 Nr. 3 EFG 2009 S. 1568 Nr. 19 RAAAD-27597
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F
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