Arbeitshilfe - Stand: 27.10.2010
Eintages-Geschäftsreisen in Drittstaaten, Rückreisetag von mehrtägigen Geschäftsreisen in Drittstaaten und Dienstreise in Ansässigkeitsstaat keine Nichtrückkehrtage - Mustereinspruch
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Bitte beachten:
Das ist inzwischen erledigt.
Ist bei mehrtägigen Dienstreisen in Drittstaaten der Tag, an dem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist, als Nichtrückkehrtag im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz 1971/1989 zu bewerten?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
DAAAD-26783