Keine Steuerhinterziehung, wenn sich durch Berücksichtigung von Steueranrechnungsbeträgen eine Steuererstattung ergibt - Mustereinspruch
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Ist der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht erklärt wurden, sich jedoch aufgrund anrechenbarer Steuerabzugsbeträge Erstattungen ergeben?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
SAAAD-24970