Dokument Mantelkaufregelung 1997 zum Teil verfassungswidrig - Anforderungen an Übergangsregelungen sowie Praxisfolgen für die Auslegung von § 8c KStG
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Mantelkaufregelung 1997 zum Teil verfassungswidrig
Anforderungen an Übergangsregelungen sowie Praxisfolgen für die Auslegung von § 8c KStG
[i]BFH, Urteil v. 27. 8. 2008 - I R 78/01 NWB QAAAD-03289;BFH, Beschluss v. 8. 10. 2008 - I R 95/04 NWB NAAAD-03290In zwei Entscheidungen hat sich der BFH mit der Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung des geänderten § 8 Abs. 4 KStG in den Jahren 1997 und 1998 beschäftigt und in einem der Fälle wegen der nicht folgerichtig ausgestalteten Übergangsregelung das BVerfG angerufen. Im Hinblick auf die Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers für unechte steuerverschärfende Rückwirkungen differenziert der BFH zeitraumbezogen: Bei punktuellen Dispositionen des Steuerpflichtigen wird eine Rückwirkung im selben Veranlagungszeitraum generell durch ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtigen begrenzt. Für nachfolgende Besteuerungszeiträume soll diese Begrenzung [i]Neyer, Der Mantelkauf, NWB Verlag, Herne 2008. ISBN: 978-3-482-58901-0grds. nicht gelten, insbesondere, wenn die Vorschrift nicht dem bloßen Fiskalzweck, sondern einer typisierten Missbrauchsabwehr dient. Den Entscheidungen des BFH kommt auch materielle Bedeutung für die Auslegung der Nachfolgeregelung des § 8c KStG zu. Indirekt werden einige, bisher nicht unumstrittene Auslegungen der Finanzverwaltung im (BStBl 2008 I S. 736) in ihrer rechtlichen Zulässigkeit bestätigt.