Arbeitshilfe - Stand: 26.08.2009
Keine Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen - Mustereinspruch
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Bitte beachten:
Das ist inzwischen erledigt.
Besteht eine Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Sinne des § 8a KStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
OAAAC-89907