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NWB Nr. 30 vom Seite 2821 Fach 3 Seite 15165

Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle

Sind Denkmalschutz- bzw. Sanierungsobjekte beim Kauf vom Bauträger durch § 15b EStG betroffen?

Hans Gunnar Fleischmann und Katja Gragert

In einem „Anwendungsschreiben” v. hat die Finanzverwaltung zu einer Vielzahl von Einzelfragen im Bereich des § 15b EStG ausführlich Stellung genommen. Jedoch hat sich in der Praxis gezeigt, dass insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) – und hier vor allem bei Erwerben von Eigentumswohnungen vom Bauträger – noch Fragen offen geblieben sind.

I. Einschränkung bezüglich Nebenleistungen

Durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. (BGBl 2005 I S. 3683) wurde § 15b EStG eingeführt. Diese Vorschrift hat zum „endgültigen Tod der Steuersparmodelle” geführt (vgl. Fleischmann/Meyer-Scharenberg, DB 2006 S. 353), da Verluste, die aufgrund einer modellhaften Gestaltung entstehen, nicht mehr mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden dürfen und somit nicht mehr zu einer sofortigen Steuerersparnis führen, sondern nur mit späteren positiven Einkünften „aus derselben Einkunftsquelle”, d. h., dem nämlichen (Beteiligungs-)Modell verrechnet bzw. vorgetragen werden können. Durch diese Verlustverrechnungsbeschränkung wird die Investition in ein Steuerstundungsmodell für den Anleger weniger interessant un...

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