Rechtsmissbräuchliche Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung von Wohnungen aufgrund eines von vornherein
vereinbarten Gesamtkonzepts i.R. der Einkommensteuer
Leitsatz
Ein bestandskräftiger Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit dem ergänzenden
Hinweis auf bestimmte, noch nicht endgültig festgestellte Verlustanteile aus einem Bauherrenmodell ist inhaltlich hinreichend
bestimmt und ermöglicht die nachträgliche Nichtberücksichtigung der Vorsteuer auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
der betroffenen Eigentumswohnung als Werbungskosten.
Die Umsatzsteuerfestsetzung hat für die in § 9b EStG vorausgesetzte Berechtigung zum umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug keine
Tatbestandswirkung.
Die Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung von Wohnungen aufgrund eines von vornherein vereinbarten
Gesamtkonzepts ist bei einem typischen Bauherrenmodell missbräuchlich.
Fundstelle(n): CAAAC-84318
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.12.1998 - 15 K 4901/94 E
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