Arbeitshilfe Januar2009

Eigenheimzulage auch bei abgeleitetem Nutzungsrecht - Mustereinspruch

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Überlässt der dinglich Nutzungsberechtigte die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an den Eigentümer, nutzt der Eigentümer die Wohnung sowohl aus überlassenem Nutzungsrecht als auch aus seinem Eigentumsrecht. Insofern unterscheidet sich die Rechtsstellung des Eigentümers hinsichtlich seiner Nutzung von derjenigen eines Mieters. Für die Gewährung der Eigenheimzulage könnte es mithin genügen, dass der Antragsteller Eigentümer der Wohnung ist und diese selbst bewohnt. Auf die evtl. durch einen Dritten vermittelte Rechtsposition (hier des Nießbrauchers) kommt es nicht entscheidend an.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB NAAAC-83633