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FG Köln Urteil v. - 8 K 1385/05

Gesetze: AO § 160 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Immobilien/Bauhandwerk:

Vorsteuerabzug und Betriebsausgabenabzug eines Gebäude-Sanierungsunternehmens beim Einsatz von Subunternehmen mit Schwarzarbeiterkolonnen

Leitsatz

1) Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung von einem Unternehmen, das nur über einen Scheinsitz verfügt, ist zu versagen. Ein Scheinsitz liegt vor, wenn nur ein mit dem Nötigsten ausgestatteter Büro-Raum ohne Personal und Publikumsverkehr existiert, der von handelnden Personen nur zwei- bis dreimal pro Woche aufgesucht wird, um Post abzuholen.

2) Der Vorsteuerabzug ist auch zu versagen, wenn es an der Identität zwischen dem Rechnungsaussteller und dem leistenden Unternehmer fehlt, wie z.B. im Fall der Abdeckrechnung, und der Rechnungsempfänger dies weiß.

3) Der Betriebsausgabenabzug aus derselben Rechnung ist zu versagen, wenn der wahre Empfänger der Ausgaben vom Rechnungsempfänger nicht benannt wird.

Fundstelle(n):
IAAAC-82615

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 06.05.2008 - 8 K 1385/05

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