Dokument Verbraucherschutzrecht | Einwendungsdurchgriff bei verbundenen Geschäften – Einrede gegen Finanzierungskredit
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Verbraucherschutzrecht | Einwendungsdurchgriff bei verbundenen Geschäften – Einrede gegen Finanzierungskredit
Steht bei einem verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) dem Verbraucher wegen anfänglicher Nichtigkeit des Kaufvertrags das Recht zu, die Kaufpreiszahlung zu verweigern, führt das wegen § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG dazu, dass auch dem Anspruch des Kreditgebers aus dem Finanzierungskredit von Anfang an eine dauernde Einrede entgegensteht. Der Verbraucher kann die trotz dieser Einrede auf den Kredit geleisteten Zahlungen vom Kreditgeber zurückverlangen (§ 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG zur Begründung eines Rückforderungsdurchgriffs ist mangels Regelungslücke kein Raum ( NWB KAAAC-70035). Konkret ging es um die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des ideellen Anteils an einer noch zu errichtenden Eigentumswo...