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FG Münster Urteil v. - 9 K 509/07 K,F EFG 2008 S. 923 Nr. 12

Gesetze: KStG 1991 § 26 Abs. 8, AStG § 1 Abs. 1, DBA NL Art. 6 Abs. 1, DBA NL Art. 13 Abs. 4, EStG § 3c, KStG 1991 § 47 Abs. 2

Körperschaftsteuer:

Vermögensverlagerungen zwischen niederländischen Schwestergesellschaften

Leitsatz

1) § 1 Abs. 1 AStG ist dahingehend auszulegen, dass sämtliche Merkmale des gesetzlichen Tatbestands gleichzeitig und unmittelbar bei dem Steuerpflichtigen vorliegen müssen.

2) § 1 Abs. 1 AStG verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52, 58 EGV.

3) Art. 6 Abs. 1 DBA NL 1959/1991 vermag den Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht zu rechtfertigen.

4) Eine vgA ist auch dann als Schachteldividende i.S. des Art. 13 Abs. 4 DBA NL 1959/1991 anzusehen, wenn sie in den Niederlanden keine Steuerfolgen auslöst.

5) In Fallgestaltungen, die unter den Schutz der Niederlassungsfreiheit fallen, verstoßen auch die Abzugsverbote nach § 3c EStG 1990 und § 26 Abs. 8 KStG 1991 gegen die Niederlassungsfreiheit.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 923 Nr. 12
EAAAC-77986

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FG Münster, Urteil v. 22.02.2008 - 9 K 509/07 K,F

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