Vermögensverlagerungen zwischen niederländischen Schwestergesellschaften
Leitsatz
1) § 1 Abs. 1 AStG ist dahingehend auszulegen, dass sämtliche Merkmale des gesetzlichen Tatbestands gleichzeitig und unmittelbar
bei dem Steuerpflichtigen vorliegen müssen.
3) Art. 6 Abs. 1 DBA NL 1959/1991 vermag den Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht zu rechtfertigen.
4) Eine vgA ist auch dann als Schachteldividende i.S. des Art. 13 Abs. 4 DBA NL 1959/1991 anzusehen, wenn sie in den Niederlanden
keine Steuerfolgen auslöst.
5) In Fallgestaltungen, die unter den Schutz der Niederlassungsfreiheit fallen, verstoßen auch die Abzugsverbote nach § 3c
EStG 1990 und § 26 Abs. 8 KStG 1991 gegen die Niederlassungsfreiheit.
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