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Der Fahrplan für die Reform der Erbschaftsteuer
Interview mit RA/FAfStR Dr. Andreas Richter, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin
Im Bundestag fand am die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Erbschaftsteuerreform statt. Zeitgleich beriet der Bundesrat. Am erfolgte dann die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags. Das parlamentarische Verfahren macht deutlich, dass Änderungen am Gesetzentwurf notwendig sind. Im Interview spricht Dr. Andreas Richter über den aktuellen Zeitplan der Reform, die Änderungsvorschläge des Bundesrats und die Konsequenzen für seine Beratungspraxis.
BBEV: Herr Dr. Richter, welchen Fortschritt hat es bei der Reform gegeben?
Dr. Andreas Richter: Am stimmte die Bundesregierung dem Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuerrechts zu und übermittelte dem Bundesrat den Regierungsentwurf zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme liegt seit dem vor. Zur öffentlichen Anhörung d...