Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG)
v. 21.12.2006
(BGBl I S.
3332) mit späteren
Änderungen
Nichtamtliche Fassung
Änderungsdokumentation: Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) ist als Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten v. 21.12.2006 (BGBl I S. 3332) verkündet worden und am 29.12.2006 in Kraft getreten. Es ist geändert worden durch Art. 11 Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) v. (BGBl I S. 2479) ; Art. 2 Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen v.
Fundstelle(n):
VAAAC-63716