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StuB Nr. 21 vom Seite 795

Der Lagebericht der Kapitalgesellschaften

von WP/StB Dr. Reiner Deussen, Hagen
Kernfragen
  • Welche Bedeutung hat der Lagebericht im System der Rechnungslegungspflicht?

  • Welche Bedeutung hat der Lagebericht im Rahmen der Jahresabschlussprüfung?

  • Wie ist der Lagebericht inhaltlich zu gestalten? Unterscheidet sich der Lagebericht der mittelgroßen Kapitalgesellschaft von dem Lagebericht der großen Kapitalgesellschaft?

Durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom wurde erstmalig der Lagebericht gesetzlich ins Leben gerufen. Dieser bezog sich zunächst auf alle Kapitalgesellschaften i. S. des zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB (AG, KGaA, GmbH). Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts für kleine Kapitalgesellschaften ist später entfallen. Durch das Kapital- und Co-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) vom wurden die Personengesellschaften, an denen keine natürliche Person mit unbeschränkter Haftung beteiligt ist, den Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Der Lagebericht ist ein eigenständiger Teil der Rechnungslegungspflicht, welcher neben den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, tritt. Die Aufgabe des Lageberichts besteht in der gewissenhaften Berichterst...

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