Umsätze eines privaten Fördervereins aus dem Betrieb einer Schulcafeteria sind nicht nach § 4 Nr. 23 UStG steuerbefreit,
denn nicht der Förderverein, sondern das Gymnasium der Stadt verfolgt die in § 4 Nr. 23 UStG genannten Ausbildungszwecke.
Der Förderverein kann sich aber unmittelbar auf Gemeinschaftsrecht berufen: Danach sind die Umsätze aus dem Betrieb der Schulcafeteria
steuerfrei, denn die Verpflegungsleistungen sind „eng verbundene Dienstleistungen” i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 311 Nr. 5 DStZ 2007 S. 716 Nr. 22 KÖSDI 2008 S. 15859 Nr. 1 AAAAC-60353
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.05.2007 - 5 K 365/02
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.