Rückgängigmachung eines Bauvertrags nach Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach dem FördG als rückwirkendes
Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
Leitsatz
Sind Sonderabschreibungen auf Anzahlungen aufgrund eines Bauvertrags über die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses nach
dem FördG in Anspruch genommen und ist der Bauvertrag später rückabgewickelt worden, so sind die Voraussetzungen eines Begünstigungstatbestands
nach § 3 FördG endgültig nicht mehr erfüllt mit der Folge, dass die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
auf Anzahlungen nicht mehr besteht. Die Rückgängigmachung des Bauvertrags ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs.
1 Nr. 2 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 53 Nr. 1 ZAAAC-47678
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 24.01.2007 - 4 K 1414/03
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.