Betriebsausgabenkürzung
bei unentgeltlicher Grundstücksüberlassung
Leitsatz
1. Eigenwirtschaftliche Interessen des
Gesellschafter-Geschäftsführers der Betriebs-GmbH hinsichtlich der
Erhaltung zukünftiger Geschäftsführerbezüge schließen
bei einer unentgeltlichen Überlassung des Betriebsgrundstücks durch
diesen an die GmbH die Anwendbarkeit des § 12 Nr. 2 EStG bezüglich
der Aufwendungen für das Grundstück aus.
2. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem unentgeltlich an die
GmbH überlassenen Betriebsgrundstück entstanden sind, stehen im
wirtschaftlichen Zusammenhang mit möglichen zukünftigen
Ausschüttungen der GmbH. Soweit diese dem Halbeinkünfteverfahren
unterligen, dürfen die mit der Nutzungsüberlassung
zusammenhängenden Betriebsausgaben gemäß § 3c Abs. 2 EStG
nur zur Hälfte abgezogen werden.
3. Der Abzug der hälftigen Betriebsausgaben ist auch vor dem
Hintergrund des Nettoprinzips folgerichtig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 568 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2007 S. 708 SAAAC-38698
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.10.2006 - 6 K 202/06
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