David Grünberger

IAS/IFRS 2007

5. Aufl. 2007

ISBN der Online-Version: 3-482-55325-4
ISBN der gedruckten Version: 3-482-52245-6

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IAS/IFRS 2007 (5. Auflage)

XVII. Erstmalige Anwendung der IFRS

1. Allgemeines

Die erstmalige Anwendung der IFRS (IAS) wird in IFRS 1 geregelt, der spezielle Übergangsbestimmungen und Erleichterungen enthält. Eine erstmalige Anwendung liegt vor, wenn das Unternehmen erstmals einen Abschluss mit einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Übereinstimmungserklärung mit IFRS erstellt (IFRS 1.3).

IFRS 1 gilt daher, wenn der Vorjahresabschluss

  • nach HGB, US-GAAP oder anderen nationalen Standards erstellt wurde;

  • nicht vollständig IFRS-konform war oder nur eine Überleitungsrechnung auf IFRS enthielt;

  • keine uneingeschränkte Übereinstimmungserklärung mit IFRS (IAS) enthielt;

  • nur für interne Zwecke (d.h. nicht für externe Adressaten) oder nur für Konsolidierungszwecke („Reporting Package”) aufgestellt wurde.

IFRS 1 gilt auch für die erstmalige Erstellung eines Jahresabschlusses, z.B. nach der Gründung oder nach Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis, wenn kein Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss nach IFRS veröffentlicht wurde. IFRS 1 ist nicht schon deshalb anwendbar, weil einem Vorjahresabschluss nach IFRS nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde (.1.4(c)) oder weil ein bereits nach IFRS bilanzierender Konzern ein neues Mutterunternehmen in Form...