David Grünberger

IAS/IFRS 2007

5. Aufl. 2007

ISBN der Online-Version: 3-482-55325-4
ISBN der gedruckten Version: 3-482-52245-6

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IAS/IFRS 2007 (5. Auflage)

III. Immaterielle Vermögenswerte (Intangible Assets)

1. Identifizierung und erstmalige Erfassung

Immaterielle Vermögenswerte sind definiert als nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die selbständig identifizierbar sind, z.B. Software, Patente und Urheberrechte, Kundenlisten oder Franchiserechte (IAS 38.8ff).

Selbständige Identifizierbarkeit bedeutet, ein immaterieller Wert kann vom Unternehmen losgelöst oder übertragen werden (auch wenn nur zusammen mit anderen Werten), z.B. durch Veräußerung, Lizenzierung oder Vermietung.

Ausnahmsweise gelten auch nicht übertragbare Werte als selbständig identifizierbar, wenn sie aus einem vertraglichen oder anderen gesetzlichen Recht resultieren (IAS 38.12). Vertragliche Rechte sind z.B. ans Unternehmen gebundene Lizenzen oder vertragliche Kundenbeziehungen (vgl. IAS 38.BC10ff). Gesetzliche Rechte sind z.B. Urheber- oder Markenrechte. Auch Rechte ohne gesetzliche Grundlage kommen in Betracht (z.B. satzungsmäßige Rechte). Daraus ergibt sich ein weiterer Begriffsinhalt als nach HGB (vgl. Küting/Dawo, StuB 15/2002, S. 1160).

Der Firmenwert ist nicht identifizierbar und daher kein immaterieller Vermögenswert i. S. von IAS 38 (zum Firmenwert siehe Kap. XVI.4, S. 325ff)...