BFH - VIII R 42/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 189 S 3, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 189 S 1, AO 1977 § 184 Abs 1 S 3, AO 1977 § 185
Rechtsfrage
Kann ein seit mehr als einem Jahr bestandskräftiger Zerlegungsbescheid aufgrund neuer Tatsachen geändert werden, wenn die Betriebsprüfung zu den Arbeitslöhnen als Zerlegungsmaßstab feststellt, dass die Löhne der Außendienstmitarbeiter anders als bisher zugrunde gelegt nicht ausschließlich der Hauptbetriebsstätte, sondern auch allen übrigen Betriebsstätten zuzurechnen sind? Oder steht die Zerlegungssperre nach § 189 AO 1977 der Änderung entgegen? Verhältnis der §§ 173, 189 AO 1977?
Änderung; Gewerbesteuer; Neue Tatsache; Zerlegung
Fundstelle(n):
HAAAC-24326