Buchführungspflicht; Durchschnittssatzgewinnermittlung; Land- und Forstwirtschaft; Mitteilungsfrist
Rechtsfrage
Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Land- und Forstwirten: Muss die Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dem Steuerpflichtigen spätestens 1 Monat vor Beginn der Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach § 4 EStG bekannt gegeben werden?
Gesetze: EStG § 13a Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, AO § 141 J: 1977
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.06.2005): (EFG 2003, 1446)
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
- Urteil (unbegründet)
Fundstelle(n):
VAAAC-22522