Keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer in einem nur mit Erbschaftsteuerbescheid bezeichneten Bescheid trotz Einrechnung
der Schenkungsteuer
Leitsatz
Auch soweit in einem Bescheid, in dem Erbschaftsteuer festgesetzt wird und der als Erbschaftsteuerbescheid bezeichnet ist,
bei Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs sowie bei der Steuerfestsetzung Vorschenkungen voll einbezogen und nicht nur
nach § 14 ErbStG angerechnet worden sind, die Schenkungsteuer aber weder ausdrücklich noch ohne weiteres erkennbar ausgewiesen
worden ist, enthält der Bescheid keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer, sondern insoweit lediglich eine unzutreffende
Ermittlung und Festsetzung der Erbschaftsteuer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 47/2006 S. 3965 CAAAC-19440
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.08.2006 - IV 323/2002
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