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Arbeitsrecht; | Scheinselbständigkeit eines Frachtunternehmers bzw. eines Franchisenehmers
In zwei Verfahren, in denen es um die Frage des zulässigen Rechtswegs ging, hat sich der BGH mit Fällen sog. Scheinselbständigkeit beschäftigt. Im ersten Verfahren hatte ein Frachtunternehmer einen zweiten (zusätzlichen) Lkw gekauft, der im Rahmen eines ,,Beschäftigungsvertrages'' mit einem Speditionsunternehmen, einem Schwesterunternehmen des Verkäufers, eingesetzt werden sollte. Im Rahmen eines Vertrages verpflichtete sich dieses Speditionsunternehmen, für die Dauer von fünf Jahren den Lkw des Käufers zu ,,beschäftigen'' und gleichmäßig auszulasten, wobei der Käufer sein Fahrzeug nebst Fahrer der Regie und dem Einsatz des Speditionsunternehmens zu unterstellen hatte. Da der Käufer schon einen Lkw besaß, zu dessen Führung er einen Arbeitnehmer beschäftigte, war es ihm möglich, die im Rahm...