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Bewertung; | Bewertung von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren
Zur noch offenen Frage der Minderung des Mindestwerts, wenn die tatsächliche Bebauung von der rechtlich zulässigen Bebauung des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht (,BStBl I 592, Tz. 9) vertritt das 097 folgende Auffassung: Weicht die tatsächliche Bebauung von der rechtlich zulässigen Nutzung des Bodenrichtwertgrundstücks ab, ist dies bei der Ermittlung des Mindestwerts nur dann wertmindernd zu berücksichtigen, wenn rechtlich keine Möglichkeit besteht, das Maß der zulässigen baulichen Nutzung durch Erweiterung oder Neubau auszuschöpfen. Das gilt insbesondere für Grundstücke mit Baulasten, soweit sie sich auf das Maß der baulichen Nutzung auswirken, sowie für Grundstücke, die unter Denkmalschutz ges...