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BGH Urteil v. - I ZR 205/98

Gesetze: MarkenG § 5 Abs. 1; MarkenG § 5 Abs. 3

Leitsatz

In einer Titelschutzanzeige liegt noch keine Benutzung des angezeigten Titels; sie führt lediglich zu einer Vorverlagerung des Zeitrangs (im Anschluß an BGHZ 108, 89 - Titelschutzanzeige).

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAB-96964

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 01.03.2001 - I ZR 205/98

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