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BFH 30.06.2005 III R 80/03, NWB direkt 8/2006 S. 6

Kindergeld für behindertes Pflegekind bei teilweiser Heimunterbringung

Nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F. werden in den Haushalt aufgenommene Kinder nicht als Pflegekinder berücksichtigt, wenn die Haushaltsaufnahme „zu Erwerbszwecken” erfolgt ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn den Pflegeeltern ein erheblich über den Pflegesätzen des zuständigen Jugendamts liegendes Pflegegeld gezahlt wird. Ein behindertes Kind gehört trotz Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der (Pflege-)Eltern, wenn es in einem zeitlich bedeutsamen Umfang im Haushalt weiterhin betreut wird.

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