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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 422/03 EFG 2006 S. 260 Nr. 4

Gesetze: EStG § 9, EStG § 17, EStG § 20

Schuldzinsen als Werbungskosten

Leitsatz

Nach Veräußerung einer refinanzierten Einnahmequelle in Form einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung sind die für die Refinanzierungsdarlehen aufgewendeten Zinsen auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Veräußerung an eine Kapitalgesellschaft erfolgt ist, an der der Veräußerer ebenfalls beteiligt ist.

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 696 Nr. 13
DStRE 2006 S. 459 Nr. 8
DStZ 2006 S. 138 Nr. 5
EFG 2006 S. 260 Nr. 4
VAAAB-73011

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 18.08.2005 - III 422/03

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