Ausschließliche Grundstücksverwaltung mit erweiterter Kürzung des Gewerbeertrages trotz Vermietung von Betriebsvorrichtungen
Leitsatz
1. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit liegt eine zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages berechtigende
ausschließliche Grundstücksverwaltung auch dann vor, wenn neben dem Grundbesitz in völlig unwesentlichem und wirtschaftlich
vernachlässigbarem Umfang auch Betriebsvorrichtungen mitvermietet werden.
2. Die Grenze für die Schädlichkeit der Nebentätigkeit wird noch nicht überschritten, wenn deren Anteil an den Gesamterlösen
1,25% nicht übersteigt und deutlich unter der Freibetragsgrenze des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG liegt. Gleiches gilt für eine
absolute Höhe der Herstellungskosten der Betriebsvorrichtungen von 175.000,-- DM und einen dem entsprechenden Anteil an den
Gesamtherstellungskosten von 2,88%.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 1/2006 S. 7 EFG 2005 S. 1792 Nr. 22 MAAAB-66875
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.05.2005 - 1 K 597/02 G
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