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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2124/02 EFG 2004 S. 490 Nr. 7

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Abzugsfähigkeit eines Deutschkurses für Ausländer als vorweg genommene Werbungskosten

Leitsatz

Absolviert ein in Deutschland lebender Ausländer einen Sprachkurs, so können die Aufwendungen vorweg genommene Werbungskosten sein, wenn er nachweist, dass die dort vermittelten Deutschkenntnisse zwingende Voraussetzung für die von ihm beabsichtigte Berufstätigkeit sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1267 Nr. 21
EFG 2004 S. 490 Nr. 7
KÖSDI 2004 S. 14435 Nr. 12
EAAAB-55924

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.12.2003 - 6 K 2124/02

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