Keine Steuerbegünstigung einer Abfindungszahlung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses bei Mitwirkung am auslösenden Ereignis
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
Die die Auflösung einer Stiftung ermöglichende Einmahlzahlung einer Stadt an den 68 Jahre alten Stifter, die der Abfindung
wegen der Beendigung des Dienstverhältnisses und der Ablösung der Pensionsverpflichtung dient, ist nicht als Entschädigung
i.S. des § 24 Nr. 1 EStG anzusehen, wenn sich die Entscheidung über die Auflösung der Stiftung aus der Absicht des Stifters
begründet, sich aus dem aktiven Berufsleben zurückzuziehen und das Interesse der Stadt an der Liquidation der Stiftung erst
entstand, nachdem ihr das Stiftungsvermögen angefallen war.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 935 Nr. 12 JAAAB-53238
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.03.2005 - 14 K 225/98
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