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FG Köln 26.05.1994 2 K 2818/92
Lohnsteuer; | zeitlich beschränkte doppelte Haushaltsführung (§ 9 EStG)
Nach dem rkr. kann ein verwitweter AN, bei dem die Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nach dem Tod seiner Ehefrau nicht mehr vorliegen, auch unter dem Gesichtspunkt einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer keine Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung geltend machen, wenn er erst nach einem Zeitraum von deutlich über drei Jahren in den Ruhestand treten kann.