Inländischer Wohnsitz bei Vorhalten einer Wohnung für Zwecke des eigenen Wohnens
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Hat sich ein Steuerpflichtiger im Veranlagungszeitraum eine Wohnung im Inland für Zwecke des eigenen Wohnens vorgehalten,
diese mehrfach über mehrere Wochen bewohnt und sind ihm für seine Aufenthalte im Ausland lediglich sog. Non-Immigrant-Visa
(Touristenvisa) erteilt worden, die keinen dauerhaften Aufenthalt ermöglicht haben, hat der Steuerpflichtige im Inland einen
Wohnsitz, der zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht führt.
2. § 8 AO 1977 enthält keinen Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz. Ein hiernach
bestehender Wohnsitz im Inland führt auch dann zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn der Steuerpflichtige den Mittelpunkt
seiner Lebensinteressen nicht im Inland, sondern im Ausland hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 535 EFG 2005 S. 535 Nr. 7 LAAAB-43432
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.11.2004 - 10 K 211/01
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