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BFH Urteil v. - VI R 99/95

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) trat im Jahre 1980 als Soldat auf Zeit für die Dauer von 12 Jahren in die Bundeswehr ein. Er wurde dort zum 1. Radartiefflugmelder, zum 1. Radarflugmelder und zum Radarflugmeldemeister ausgebildet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 804
BFH/NV 1996 S. 804 Nr. 11
WAAAB-38532

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 15.04.1996 - VI R 99/95 -nv-

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