Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) sowie der Beigeladene (B) waren in den Streitjahren 1976 bis 1983 miteinander verheiratet. Sie wohnten bis 12. Mai 1978 in A und sodann in Z, das zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts C gehört. In den Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre, die meist beim Finanzamt C eingereicht wurden, erklärte die Klägerin neben gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb eines ... Einkünfte aus der Vermietung verschiedener bebauter Grundstücke, die sie teilweise zusammen mit B vermietet hatte. B war Inhaber und Geschäftsführer mehrerer Betriebe, u. a. der Baubranche.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 538 BFH/NV 1993 S. 538 Nr. 9 QAAAB-33304
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