KSchG § 8

Erster Abschnitt: Allgemeiner Kündigungsschutz

§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAB-27095