KSchG § 8
Erster Abschnitt: Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAB-27095