Fördergebietsgesetz: Zur Bauherreneigenschaft bei Verträgen mit einer Projektentwicklungsgesellschaft
Leitsatz
Erwirbt eine GbR durch die Vermittlung einer Projektentwicklungsgesellschaft ein Grundstück nachdem sie diese als Generalunternehmerin
mit der Ausführung von Bauleistungen zu einem Festpreis beauftragt hat, so ist sie Bauherr und nicht Erwerber, wenn ihre Gesellschafter
mit denen der Projektentwicklungsgesellschaft identisch sind und die Geschäftsführung derselben Person obliegt.
Fundstelle(n): WAAAB-24230
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